Der frühsommerliche Entscheid des Bundesrates zur TARDOC-Einführung und einer Teilgenehmigung der ambulanten Pauschalen V1.0 ist folgenschwer: die Organisation für ambulante Arzttarife OAAT sollte bis Ende Oktober eine Überarbeitung liefern. Nur so bestünde eine Chance, dass 2026 mit TARDOC und mit ambulanten Pauschalen abgerechnet werden kann, die sachgerecht, wirtschaftlich und transparent wären. Anlässlich einer Informationsveranstaltung der FMH wurde Ende August von der OAAT, welche zuständig für die Entwicklung der ambulanten Pauschalen ist, über den aktuellen Stand berichtet.
Zuständige Organisation verweigert Kooperation und Korrektur
Die OAAT allerdings weigert sich, das vorliegende – praxisuntaugliche, medizinisch wie wirtschaftlich völlig unzulängliche – Pauschalenpaket sachgerecht und unter Mitwirkung der Ärzte anzupassen: Aufgrund des Zeitdrucks durch die bundesrätlichen Auflagen könnten die Fachgesellschaften nicht angehört und damit deren Input nicht eingearbeitet werden. Daher gebe es keine inhaltliche Weiterentwicklung.
Dies bedeutet: Die alte und untaugliche Pauschalenversion 1.0 wird grossteils so übernommen. Die vom BR im Juni bereits genehmigten Pauschalen sollen nun durch weitere, in einer neuen Version (V1.1) nur minimal korrigierte, ergänzt werden. Alle – aktuellen wie früheren - Stellungnahmen der Fachgesellschaften blieben unberücksichtigt und unbeantwortet.
Mit den aktuellen Pauschalen wird es rasch zu einer Qualitätseinbusse kommen. Die finanziellen Folgen der massiven Inhomogenität sind nicht abschätzbar: viele Eingriffe könnten defizitär werden, andere deutlich überteuert, dies mit direkten Kosten für die betroffenen Patienten. Eine Kostensteigerung ist zu erwarten, für welche dann die Ärzteschaft verantwortlich gemacht würde.
In der Delegiertenversammlung der FMH wurde nun am 26.09. einstimmig dem Gesamtpaket zugestimmt. Dies jedoch mit der Auflage, dass die OAAT das Paket zusammen mit einem aktuell von der FMH vorgelegten Konzept für Übergangsbestimmungen beim Bundesrat einreicht. Sollte die OAAT diesem Vorgehen aber nicht zustimmen, und sollte es keine Einigung geben, dann steht es dem Bundesrat frei, die Koordinations- und Anwendungsregeln selbst festzulegen.
Die nun vorgeschlagenen, für 2026 befristeten Übergangsbestimmungen, welche mit dem Ziel einer Risikominimierung u.a. die Weiterentwicklung der Pauschalen unter Einbezug der Fachgesellschaften fordern, ändern leider allerdings nichts an deren Grundstruktur. Somit würden diese sogenannten flankierenden Massnahmen zunächst einen Kompromiss darstellen.
Deshalb ist nach wie vor aus unserer Sicht klar: Nein zu diesen untauglichen ambulanten Pauschalen – es braucht eine grundlegende Überarbeitung. Bei dieser Ausgangslage wäre es sicher sinnvoll, TARDOC und Pauschalentarif nicht gleichzeitig, sondern sukzessive einzuführen. Auch die SGDV macht ihre Position hierzu öffentlich – und trägt diese auch in die Politik sowie an die Medien. Das ist wichtig, da das Parlament taugliche ambulante Pauschalen fordert und die Politik nicht wegschauen kann, wenn medizinische Behandlungen nicht adäquat abgerechnet werden können. Das ist für Patientinnen und Patienten unhaltbar – und es wird schliesslich mehr kosten.