Die Laserkommission der FMCH (eine juristische Dachorganisation, welche aus den neun beteiligten Fachgesellschaften gebildet wird) ist zuständig für die Umsetzung des Fähigkeitsprogrammes „Laserbehandlungen der Haut und hautnahen Schleimhäute“ und auch für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten (bzw. Weiterbildern) im Rahmen dieses Fähigkeitsprogrammes. Die anerkannten Weiterbildungsstätten für Laseranwendungen werden hier aufgeführt.