Fähigkeitsausweis Dermatologische Radiotherapie

Fähigkeitsausweis Dermatologische Radiotherapie

Für die Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Röntgenanwendungen im mittleren und hohen Dosisbereich wird gemäss «Strahlenschutzverordnung» (StSV) eine Weiterbildung vorausgesetzt.

Fachärzte in Dermatologie und Venerologie können mit dem Fähigkeitsausweis „Dermatologische Radiotherapie (SGDV)“ nachweisen, dass sie durch eine zusätzliche Weiter- und Fortbildung über vertiefte Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen.

Strahlenschutz – was gilt?

Als Folge der Revision der Strahlenschutzverordnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) von 2018 revidierte das SIWF die Vorgaben zur Weiter- und Fortbildung. Für Ärztinnen und Ärzte, die selber röntgen, gilt neu eine gemäss Strahlendosisbereich definierte Fortbildungspflicht von vier oder acht Credits alle fünf Jahre.

Für Zuweisende zu radiologischen Untersuchungen ist die Fortbildung quantitativ nicht definiert und wird in Eigenverantwortung umgesetzt. D.h. es besteht keine Fortbildungspflicht mit Credits.

Die revidierten Verordnungen zum Strahlenschutz haben in der Ärzteschaft zu Verunsicherung geführt. Im Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung SAEZ 2023;104(12):30–32) werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises

Die Voraussetzungen sind

Kurse

Die von der SGDV durchgeführten Kurse finden im 2-Jahres-Turnus statt und werden alternierend von den Universitäts-Kliniken organisiert. Er ist Bestandteil des Kurses „Physikalische Behandlungsmethoden„.

Gültigkeit

Der Fähigkeitsausweis „Dermatologische Radiotherpaie“ ist gültig für 5 Jahre. Für die Erneuerung sind in der Verordnung pro fünf Jahre acht Unterrichtseinheiten à mindestens 45 Minuten (8 Credits) vorgeschrieben.

Antrag stellen

Die SGDV ist verantwortlich für alle administrativen Belange im Zusammenhang mit der Durchführung und Umsetzung des Fähigkeitsprogramms.

Kosten

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie von der SGDV eine Rechnung.