Es existieren verschiedenen Typen von Fähigkeitsausweisen von Laserbehandlungen der Haut und hautnahen Schleimhäute:
- Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut und Mundschleimhaut mit schneidenden oder ablativen Lasern (Typ I)
- Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der anogenitalen Haut und Schleimhaut und der angrenzenden Regionen mit schneidenden oder ablativen Lasern (Typ II)
- Fähigkeitsausweis «Skin Resurfacing» und Narbentherapie (Typ III)
- Fähigkeitsausweis für die Behandlung von vaskulären Hautveränderungen (Typ IV)
- Fähigkeitsausweis für die Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen (Typ V.1)*
- Fähigkeitsausweis für die Behandlung von Tätowierungen und anderen exogenen Pigmenten (Typ V.2)
- Fähigkeitsausweis für die Behandlung von lang andauernder Haarreduktion (Typ VI)
Der Erwerb des Fähigkeitsausweises Typ V.1. ist Fachärztinnen und -ärzten Dermatologie vorbehalten, denn die sichere Beurteilung pigmentierter Läsionen erfordert eine entsprechende Facharztweiterbildung.
Für jeden Fähigkeitsausweis, den Ärztinnen und Ärzte erwerben können, gelten jeweils eigene Bestimmungen, die im Fähigkeitsprogramm im Detail beschrieben sind.
Bei diesem Fähigkeitsausweis handet es sich nicht um einen Facharzttitel. Die Qualifikation «Inhaber Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut» muss abgesetzt, in kleinerer Schrift und unterhalb des Facharzttitels erfolgen.
Um die Bestätigung für einen Fähigkeitsausweis zu erhalten müssen nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildungskurse für die jeweilige Kategorie alle Unterlagen bei der Laserkommission eingereicht werden, welche für die Erteilung des Fähigkeitsausweises zuständig ist.
Kosten
- Zertifizierungsgebühr pro Typ CHF 200 (einmalig).
- Rezertifizierungsgebühr nach jeweils 5 Jahren CHF 150 (unabhängig von Anzahl Typen).