Fähigkeitsausweis Laserbehandlungen

Fähigkeitsausweis Laserbehandlungen

Es existieren verschiedenen Typen von Fähigkeitsausweisen von Laserbehandlungen der Haut und hautnahen Schleimhäute:

Der Erwerb des Fähigkeitsausweises Typ V.1. ist Fachärztinnen und -ärzten Dermatologie vorbehalten, denn die sichere Beurteilung pigmentierter Läsionen erfordert eine entsprechende Facharztweiterbildung.

Für jeden Fähigkeitsausweis, den Ärztinnen und Ärzte erwerben können, gelten jeweils eigene Bestimmungen, die im Fähigkeitsprogramm im Detail beschrieben sind.

Bei diesem Fähigkeitsausweis handet es sich nicht um einen Facharzttitel. Die Qualifikation «Inhaber Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut» muss abgesetzt, in kleinerer Schrift und unterhalb des Facharzttitels erfolgen.

Um die Bestätigung für einen Fähigkeitsausweis zu erhalten müssen nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildungskurse für die jeweilige Kategorie alle Unterlagen bei der Laserkommission eingereicht werden, welche für die Erteilung des Fähigkeitsausweises zuständig ist.

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