Sicherung der Qualität in der Dermatologie

Sicherung der Qualität in der Dermatologie

Die SGDV will eine ausreichende und zweckmässige, d.h. patienten- und bedarfsgerechte, an der Lebensqualität orientierte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche dermatologische Versorgung. Die Patientenzufriedenheit und -sicherheit steht dabei ebenso im Fokus wie eine korrekte Tarifanwendung durch Ärzte und Krankenversicherer.

Qualität in der Aus-, Weiter- und Fortbildung

Das Weiterbildungskonzept für die Facharztausbildung zum «Facharzt/zur Fachärztin für Dermatologie und Venerologie» ist in der Weiterbildungsordnung geregelt, welche von der SGDV mit dem Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung erarbeitet wurde und nach dem Medizinalberufegesetz (MedBG) akkreditiert ist. Der hohe Qualitätsstandard des Weiterbildungskonzeptes wird von unabhängiger Stelle verifiziert. Die SGDV überprüft regelmässig die Aktualität dieses Weiterbildungskonzepts und entwickelt es weiter. So wird sichergestellt, dass die Anforderung nach dermatologisch fachkompetenten und kostenbewussten Behandlungen nachhaltig erfüllt wird.

Im Bereich der Fortbildung werden von der SGDV ausschliesslich Fortbildungen akkreditiert und mit Credits versehen, die dem aktuellen Stand der Dermatologie entsprechen und inhaltlich unabhängig sind von jeglichem Sponsoring der Pharmaindustrie.

Kostenbewusster Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitssystems

Die SGDV klärt in Präventionskampagnen die Bevölkerung über die Hautgesundheit auf, um das Vorkommen dermatologischer Erkrankungen zu senken.

Die SGDV unterstützt die Vernetzung zwischen Spitälern und Praxen und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Damit kann eine optimale, bedarfsorientierte und kosteneffiziente Versorgung der dermatologischen Patienten gewährleistet werden. Um eine optimale Vernetzung zwischen dermatologischen Kliniken und Praxen zu fördern, veranstaltet die SGDV jedes Jahr ihre Jahresversammlung für alle Mitglieder und Gäste aus Klinik und Praxis. Fachliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Kompetenzen werden an dieser Versammlung vorgetragen. Zudem kann ein fachlicher kollegialer Austausch stattfinden, der es den Klinikern wie den niedergelassenen Dermatologen ermöglicht, gemeinsame Wege der Behandlung von Patienten und zur Förderung des Fachgebietes zu finden.

Patientensicherheit

Patientensicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der von der SGDV organisierten Weiter- und Fortbildungen.

Mitglieder haben die Möglichkeit, Zwischenfälle, bei denen Patienten gefährdet worden sind und bei denen es fast zu einer Schädigung des Patienten gekommen ist, anonym zu melden. Dieses CIRS-Meldesystem (Critical Incident Reporting System) erlaubt es, aus Fehlern zu lernen und so zu vermeiden, dass sie sich wiederholen. Die Qualität der Patientenversorgung wird so verbessert.

Schliesslich ist die SGDV beteiligt an diversen Registern für chronische Erkrankungen und Tumore. Mittels dieser Register wird die Sicherheit und Wirksamkeit von dermatologischen Therapien erfasst, überprüft und ausgewertet. Die SGDV setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Patientinnen in den bestehenden Registern erfasst und bei Bedarf neue Register geschaffen werden, denn aus diesen Daten entsteht grosser Lernzuwachs. Schliesslich überprüfen die Arbeitsgruppen der SGDV internationale Leitlinien auf ihre Relevanz, Qualität, Aussagekraft und Anwendbarkeit in der Schweiz und erstellen eigene Leitlinien und tragen so zur hohen Fachkompetenz und Qualität in der Schweizer Dermatologie bei.

SGDV-Standeskommission zur Sicherstellung der Qualitätsziele

Die SGDV hat im Rahmen der Generalversammlung 2019 eine statutarisch verankerte Standeskommission gegründet. Diese hat das Ziel, Mitglieder der Gesellschaft, die sich nicht ausreichend an den Qualitätszielen der Fachgesellschaft orientieren oder keinen ausreichend kostenbewussten Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitssystems betreiben, auf die entsprechenden Mängel hinzuweisen und in dem erforderlichen Qualitäts- und Kostenbewusstsein zu schulen und zu unterstützen. Gegen Mitglieder, die ihr Qualitäts- und Kostenbewusstsein daraufhin nicht ändern, können Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Fachgesellschaft erhoben werden. Damit möchte die SGDV im Sinne der Selbstregulierung sicherstellen, dass ihre Mitglieder die Qualitätsziele der Fachgesellschaft erfolgreich umsetzen.

Die Standeskommission klärt Schwierigkeiten in der Arzt-Patienten-Beziehung. Patientinnen und Patienten können sich bei Schwierigkeiten mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin an das Generalsekretariat wenden, welches die Beschwerden entgegennimmt und an die Standeskommission weiterleitet. Die Mitglieder der Standeskommission (oder Ombundsstelle) und die Sekretärin sind gemäss den erlassenen Vorschriften unabhängig und verpflichtet, über ihnen zur Kenntnis gelangte Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren.