Die Statuten der Vereinigung Kantonal-Bernischer Dermatologen stammen aus dem Jahr 1978. Die Mitglieder treffen sich in der Regel einmal pro Jahr für einen fachlichen und standespolitischen Austausch.
Als Mitglied in die Vereinigung Kantonal-Bernischer Dermatologen kann aufgenommen werden:
- als ordentliches Mitglied: Ärztinnen und Ärzte, welche eine selbständige, freie Praxis im Kanton Bern oder einem angrenzendem Kanton führen und Mitglied der SGDV sind.
- als ausserordentliches Mitglied: Assistenzärztinnen und Oberärztinnen in einer Klinik, die Mitglied der SGDV sind.
- Als freies Mitglied: Nicht mehr praktizierende Fachärztinnen für Dermatologie und Venerologie im Kanton Bern oder angrenzenden Kantonen
Ziel und Zweck des Vereins gemäss Statuten von 1978 sind
- die Wahrung der Standesinteressen der bernischen Hautärztinnen und Hautärzte
- die Förderung der Fortbildung ihrer Mitglieder
- die Pflege kollegialer Beziehung unter den Mitgliedern
Mitgliederbeitrag
Es wird kein Mitgliederbeitrag erhoben
Kontakt
Präsident
Dr. med. Jean-Philippe Görög, gorogjp@gmail.com
www.hautarzt-bern.ch