Regionale Gesellschaften

Regionale Gesellschaften

Gesellschaften, die Dermatologinnen und Dermatologen eines oder mehrerer Kantone umfassen und die die Bestrebungen, Ziele und Werte der SGDV teilen und in ihrem Gebiet fördern, können von der Generalversammlung der SGDV als regionale Gesellschaft anerkannt werden. Unter dem Dach der SGDV sind aktuell 11 regionale Gesellschaften organisiert. Sie treffen sich regelmässig zum Austausch von Erfahrung und fachlichen Informationen und von standespolitischen Angelegenheiten und sie pflegen die freundschaftlichen Beziehungen.

Sie sorgen in ihrer Region für den Vollzug der Beschlüsse der SGDV und die Beachtung der SGDV-Standesordnung. Der Präsident der Regionalen Gesellschaft ist Mitglied der Standeskommission der SGDV.