Alle Inhaber eines eidgenössischen oder BAG-anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades oder ihres Arbeitsorts zur Fortbildung und zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (Fortbildungsordnung (FBO, Art. 9).
Jährlich sind
- 50 Stunden (50 Credits) nachweisbarer und strukturierter Fortbildung zu absolvieren. Davon müssen mindestens 25 Credits dermatologische Kernfortbildung sein. Maximal 25 Credits können Fortbildungseranstaltungen sein, die von einer anderen Fachgesellschaft, einer Kantonalen Ärztegesellschaft oder dem SIWF bestätigt sind (sog. erweiterte Fortbildung).
- Weiter sind 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Die 30 Credits Selbststudium werden vom SIWF nicht überprüft. Die Schweizer Ärzteschaft vertraut in liberaler Philosophie auf die Selbstverantwortung aller Ärztinnen und Ärzte.
Für die Erneuerung des Diploms sind also alle drei Jahre 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.
Diplom erneuern
Alle in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildungsaktivitäten dokumentieren und ihr Diplom alle drei Jahre erneuern. Die geleistete Fortbildungen müssen auf der Fortbildungsplattform des SIWF online erfasst werden, das Diplom kann anschliessend direkt ausgedruckt werden. Die Fortbildungsdiplome werden automatisch im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch publiziert, was den individuellen Nachweis gegenüber Gesundheitsbehörden und Kostenträgern (Krankenkassen) erübrigt, denn diese haben die Möglichkeit, direkt zu überprüfen, ob die Fortbildungspflicht erfüllt ist.
Das Login auf die Fortbildungsplattform des SIWF erfolgt mit den gleichen Zugangsdaten wie für die Dienstleistungsplattform myFMH.ch.
Kosten
- Für SGDV-Mitglieder ist die Erneuerung kostenlos
- Für Nicht-Mitglieder: CHF 200. Das Diplom kann erst nach Eingang der Zahlung an die SGDV von der Plattform heruntergeladen werden. Sie sind noch nicht Mitglied?