Inhaber eines eidgenössischen oder BAG-anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind gemäss Art. 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades oder ihres Arbeitsorts zur Fortbildung und zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (Fortbildungsordnung (FBO, Art. 9). Das Fortbildungsdiplom ist jeweils drei Jahre gültig.
Fortbildungsdiplom erneuern
Alle in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildungsaktivitäten dokumentieren und ihr Diplom alle drei Jahre erneuern. Seit 2017 ist der Antrag über das SIWF einzureichen (nicht bei der SGDV). Die Credits müssen auf der Forbildungsplattform des SIWF erfasst werden, das Diplom kann anschliessend direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gut zu wissen: Die Fortbildungsdiplome werden automatisch im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch publiziert, was den individuellen Nachweis gegenüber Gesundheitsbehörden und Kostenträgern (Krankenkassen) erübrigt, denn diese können direkt überprüfen, ob die Fortbildungspflicht erfüllt ist.
Falls Sie kein myFMH-Login oder Probleme mit dem Login haben, wenden Sie sich an die myFMH-Helpline: 031 359 12 59 oder myfmh@fmh.ch
Nachzuweisende Credits
Jährlich sind
- 50 Stunden (50 Credits) nachweisbarer und strukturierter Fortbildung zu absolvieren. Davon müssen jährlich mindestens 25 Credits dermatologische Kernfortbildung sein. Maximal 25 Credits können Fortbildungsveranstaltungen sein, die von einer anderen Fachgesellschaft, einer Kantonalen Ärztegesellschaft oder dem SIWF bestätigt sind (sog. erweiterte Fortbildung).
- Weiter sind 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Die 30 Credits Selbststudium werden vom SIWF nicht überprüft. Die Schweizer Ärzteschaft vertraut in liberaler Philosophie auf die Selbstverantwortung aller Ärztinnen und Ärzte.
Für die Erneuerung des Diploms sind also alle drei Jahre 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.
Kontrollperiode
Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind 150 Credits nachzuweisen. Das Nachholen von Fortbildung im Folgejahr oder Übertragen auf eine nächste Fortbildungsperiode ist nicht gestattet. Wenn Sie z.B. die Fortbildungsperiode 2016 – 2018 auswählen, haben Sie die geleistete Fortbildung in den Jahren 2016 – 2018 erfasst und erhalten anschliessend ein Fortbildungsdiplom mit Gültigkeit 2019 – 2021.
Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz.
Nachweis der Fortbildung bei Teilzeitarbeit
Ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zu einer Reduktion der Fortbildungspflicht. Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt der ärztlichen Kompetenz, die auch bei Teilzeitarbeit vollständig gewährleistet sein muss.
Nachweis der Fortildung bei Abwesenheit (z.B. Auslandaufenthalt, Schwangerschaft)
Unterbrüche der ärztlichen Tätigkeit ab insgesamt vier Monaten innerhalb der dreijährigen Fortbildungsperiode bewirken eine anteilmässige Reduktion der geforderten Credits.
Die Reduktion muss auf der Fortbildungsplattform des SIWF beantragt werden (beim Diplomantrag in Schritt 3 «Reduktionsgründe»). Dies führt zu einer Reduktion der verlangten Credits und wird im System dann automatisch anteilmässig vorgenommen.
Welche Fortbildungen werden von der SGDV für das Fortbildungsdiplom anerkannt?
Folgende Veranstaltungen aus dem Ausland können für den Erhalt des Fortbildungsdiploms angerechnet werden:
- Kongresse der europäische Fachgesellschaften (wie DDG, ÖGDV, BAD etc.)
- Journées Dermatologiques de Paris
- DermaUpdate Deutschland (Berlin, Mainz)
- Grosse, von der ILDS oder von ILDS-Members veranstaltate Kongresse.
- Weitere grosse Kongresse auf Anfrage.
Nicht angerechnet werden können Credits für
- Webinare im Ausland
- EADV Euroderm (da Monosponsoring und nicht frei zugänglich)
Kosten
- SGDV-Mitglieder: die Erneuerung ist kostenlos
- Nicht-Mitglieder: CHF 200. Nachdem auf der SIWF-Plattform die Credits nachgetragen wurden und über die Plattform der Antrag gestellt, erhalten Sie eine Rechnung vom SGDV-Sekretariat. Nach Eingang der Zahlung kann das Diplom dann von der SIWF-Plattform heruntergeladen werden.