Fortbildungsdiplom

Fortbildungsdiplom

Inhaber eines eidgenössischen oder BAG-anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind gemäss Art. 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades oder ihres Arbeitsorts zur Fortbildung und zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (Fortbildungsordnung (FBO, Art. 9). Das Fortbildungsdiplom ist jeweils drei Jahre gültig.

Fortbildungsdiplom erneuern

Alle in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildungsaktivitäten dokumentieren und ihr Diplom alle drei Jahre erneuern. Seit 2017 ist der Antrag über das SIWF einzureichen (nicht bei der SGDV). Die Credits müssen auf der Forbildungsplattform des SIWF erfasst werden, das Diplom kann anschliessend direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Gut zu wissen: Die Fortbildungsdiplome werden automatisch im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch publiziert, was den individuellen Nachweis gegenüber Gesundheitsbehörden und Kostenträgern (Krankenkassen) erübrigt, denn diese können direkt überprüfen, ob die Fortbildungspflicht erfüllt ist.

Falls Sie kein myFMH-Login oder Probleme mit dem Login haben, wenden Sie sich an die myFMH-Helpline: 031 359 12 59 oder myfmh@fmh.ch

Nachzuweisende Credits

Jährlich sind

Für die Erneuerung des Diploms sind also alle drei Jahre 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.

Welche Fortbildungen werden für das Fortbildungsdiplom anerkannt?

Anerkennung von Fortbildungen im Ausland

Folgende Veranstaltungen aus dem Ausland können für den Erhalt des Fortbildungsdiploms angerechnet werden:

Nicht angerechnet werden können Credits für

Kosten