Fortbildungsdiplom

Fortbildungsdiplom

Inhaber eines eidgenössischen oder BAG-anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades oder ihres Arbeitsorts zur Fortbildung und zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (Fortbildungsordnung (FBO, Art. 9).

Jährlich sind

Für die Erneuerung des Diploms sind also alle drei Jahre 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.

Diplom erneuern

Alle in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildungsaktivitäten dokumentieren und ihr Diplom alle drei Jahre erneuern. Die geleistete Fortbildungs-Credits können einfach auf der Fortbildungsplattform des SIWF online erfasst und das Diplom anschliessend direkt ausgedruckt werden. Die Fortbildungsdiplome werden automatisch im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch publiziert, was den individuellen Nachweis gegenüber Gesundheitsbehörden und Kostenträgern (Krankenkassen) erübrigt, denn diese haben die Möglichkeit, direkt zu überprüfen, ob die Fortbildungspflicht erfüllt ist.

Das Login auf die Fortbildungsplattform des SIWF erfolgt mit den gleichen Zugangsdaten wie für die Dienstleistungsplattform myFMH.ch.

Kosten