Für die Behandlung von chronischen und postoperativen Wunden kommen verschiedene Hautersatzverfahren zum Einsatz. Swissmedic unterscheidet zwischen
- lebenden zellulären Produkten (Transplantatprodukte) und
- nicht-lebenden, biologisch aktiven Materialien.
Für die Zertifizierung der Anwender unterscheiden wir unterschiedliche Richtlinien für:
- zelluläre Hautersatzprodukte (Apligraf, Epifix, NuShield) und
- azelluläre Hautersatzprodukte (Kerecis Omega3, Oasis)
Der Einsatz dieser Produkte wird durch die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen vergütet. Dazu gehört, dass
- die Wunden während vier Wochen unter adäquater Wundbehandlung keine genügende Heilungstendenz zeigen oder dass durch einen früheren Einsatz zusätzliche Kosten vermieden werden können und
- der verordnende Arzt, die verordnende Ärztin für den Einsatz von Hautersatz zertifiziert sein muss.
Diese Voraussetzungen sind durch die SGDV in Zusammenarbeit mit der SAfW ausgearbeitet worden und im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Kapitel 5 «Dermatologie» festgehalten.
Zertifizierung beantragen
Um die Zertifizierung zu erhalten, braucht es die Teilnahmebestätigung eines durch die SAfW und SGDV anerkannten Anwenderkurses. Diese Kurse werden durch die Hersteller der zellulären Hautersatzverfahren durchgeführt und werden auf der Webseite der Swiss Association for Woundcare (SAfW) publiziert. Die Kursteilnehmer müssen gemäss den Richtlinien zur Durchführung der Basisdiagnostik befähigt sein (Therapie der Wundursache (Diagnostik), Lokaltherapie, Dokumentation).
Ärztinnen und Ärzte, die bereits zur Applikation von zellulären Hautersatzerfahren berechtigt sind, müssen sich für die azellulären Hautersatzverfahren nicht separat anerkennen lassen. Sie müssen aber von den Herstellern der Verfahren genau über die Anwendung instruiert worden sein und sie bei drei Patienten unter Supervision durchgeführt haben. Dies ist dem Sekretariat der SGDV mitzuteilen, um auf der entsprechenden Liste aufgeführt zu werden. Alle Details zum Anerkennungsprozess sowohl für zelluläre wie azelluläre Verfahren finden Sie hier.
Kosten der Zertifizierung
- Nicht SGDV / SAfW-Mitglieder: CHF 300
- SGDV / SAfW-Mitglieder: CHF 150
Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn bereits eine Zertifizierung für ein zelluläres bzw. für ein azelluläres Hautersatzverfahren vorliegt. Die Gebühr wird nur ein Mal erhoben.
Antrag stellen
- Antrag für NICHT-SGDV-Mitglieder: Hier registrieren
- Für Mitglieder*: Antrag zum Einsatz von zellulären Hautersatzverfahren: Login
- Für Mitglieder*: Antrag zum Einsatz von azellulären Hautersatzverfahren: Login.
*Die Kosten der Zertifizierung sind für SGDV-Mitglieder tiefer. Damit Sie von den tieferen Gebühren profitieren können, müssen Sie sich einloggen. Nicht-Mitglieder müssen sich als Gast registrieren.