Die FMCH hat Anfang Dezember 2025 beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde gegen die Genehmigungsverfügung des Bundesrates eingereicht. Angefochten werden exemplarisch zwölf ambulante Pauschalen sowie die zeitliche Befristung des Ausschlusses der Pathologiekosten aus den Pauschalen. Zwar ist aktuell keine spezifisch dermatologische Pauschale Gegenstand dieser Beschwerde, das Verfahren ist jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und stellt einen wichtigen Präzedenzfall für künftige tarifarische Auseinandersetzungen dar – auch im Interesse der Dermatologie und Dermatochirurgie.
Ziel der Beschwerde ist eine abstrakte gerichtliche Überprüfung der betroffenen Pauschalen unabhängig von einem konkreten Behandlungsfall. Das Verfahren ist derzeit hängig; das BVGer hat den Eingang bestätigt und vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) die vollständigen Entscheidungsgrundlagen eingefordert, welche teilweise bereits eingereicht wurden.
Parallel dazu bereitet die FMCH vorsorgliche Massnahmen vor, um für die Dauer des Verfahrens alternative Abrechnungsmöglichkeiten für besonders problematische Pauschalen zu beantragen. Hintergrund ist die zunehmende Evidenz, dass verschiedene Pauschalen die medizinische Realität, die Komplexität der Leistung sowie den tatsächlichen Aufwand unzureichend abbilden und dadurch die Versorgungsqualität gefährden können.
Ergänzend verfolgt die FMCH den Weg der konkreten (akzessorischen) Normenkontrolle. Diese erlaubt eine gerichtliche Überprüfung einer Pauschale im Rahmen eines konkreten Abrechnungsstreits, wenn diese im Einzelfall nicht gesetzeskonform angewendet werden kann. Wird eine Pauschale als bundesrechtswidrig beurteilt, muss die Versicherung eine gesetzeskonforme Entschädigung leisten. Solche Entscheide entfalten in der Praxis präjudizielle Wirkung für vergleichbare Fälle.
Da diese Verfahren aufwendig und ressourcenintensiv sind, setzt die FMCH auf ein koordiniertes Vorgehen. Sie erarbeitet juristische Grundlagen und stellt diese den Fachgesellschaften zur Verfügung. Leistungserbringenden wird empfohlen, mögliche Abrechnungsstreitigkeiten abgestimmt und nicht isoliert anzugehen.
Die SGDV unterstützt die FMCH dabei, die Versorgungsqualität und -sicherheit zu schützen und die tarifarische Weiterentwicklung sachgerecht, rechtskonform und nachhaltig mitzugestalten.