Besitzstandswahrung
TARDOC und ambulante Pauschalen ab 1.1.2026
Im Zusammenhang mit der Umstellung von Tarmed auf TARDOC und ambulante Pauschalen müssen auch allfällige Besitzstände neu oder wieder angemeldet werden. Für die Dignität Dermatologie und Venerologie und die damit verbundenen Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise wurden alle bisherigen Positionen übernommen, ausser die Position 32.0410 Röntgentherapie. Diejenigen, welche die Röntgentherapie weiterhin abrechnen möchten, müssen für diese Position den Besitzstand anmelden.Ausserdem empfehlen wir mikrographisch-kontrollierten Chirurgen (z.B. «Mohs-Chirurgie»), ihre Pathologie-Ziffern auf die neuen Dignitäten zu überprüfen.
Achtung: Für die Anmeldung der Besitzstandswahrung ist jede Ärztin und jeder Arzt selbst verantwortlich! Die SGDV kann dies nicht übernehmen.
Wer bisher Tarifpositionen abgerechnet hat, die über die Dignität „Dermatologie und Venerologie#SONDERZEICHEN6# hinausgehen (was nur mit einem entsprechenden Besitzstand möglich war), muss diesen Besitzstand für jede betroffene Position erneut persönlich eingeben – über die OAAT-Website (https://oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/besitzstaende) und nach Einrichtung eines SASIS-Accounts. Die Gebühr beträgt CHF 50.– pro Position.
Die Besitzstandsanmeldung ist ausschließlich im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2025 möglich. Zulässig sind nur Leistungen, die in den letzten drei Jahren mindestens fünf Mal pro Jahr über TARMED abgerechnet wurden. Die entsprechenden Rechnungen sind aufzubewahren. Ein anerkannter Besitzstand gilt für drei Jahre und kann einmalig um weitere drei Jahre verlängert werden. Danach verfällt er endgültig, es sei denn, in der Zwischenzeit wurde der entsprechende Fähigkeitsausweis erworben.
Zusätzliche Informationen stellt auch die FMH-Website im Bereich «Besitzstand» bereit.
Wichtig:
Für alle Ärzt:innen, die ausschließlich Leistungen abrechnen, die durch ihren Facharzttitel, Schwerpunkt oder Fähigkeitsausweis gedeckt sind, ist keine Besitzstandsanmeldung erforderlich.
Wer jedoch einen Besitzstand geltend machen möchte, muss dies bis spätestens 30. September 2025 tun.
Browser und Schulungen
Aktuell werden von den FMH Services und auch den kantonalen Ärztegesellschaften allgemeine Schulungen zur Anwendung des neuen Tarifes angeboten. Es empfiehlt sich, an einer solchen Schulung teilzunehmen, um einen Überblick über den neuen Tarif und die wichtigsten Änderungen zu erhalten. Die OAAT hat auf ihrer Homepage https://oaat-otma.ch einen Tarifbrowser aufgeschaltet: Dort findet sich eine Übersicht über die Definitionen und Regeln, eine Zusammenstellung der ambulanten Pauschalen und eine Zusammenstellung der Tarife im TARDOC.
Über ebenfalls im Portal der OAAT zu findende Simulationstools kann u.a. eruiert werden, welche TARMED Positionen in den Bereich ambulante Pauschalen bzw. TARDOC fallen.
Fachspezifische Besonderheiten
Die SGDV ist zusammen mit anderen betroffenen Fachgesellschaften in der Arbeitsgruppe «7Plus» weiterhin intensiv in Gesprächen mit den verantwortlichen Stellen, um doch noch Änderungen bei den gröbsten Fehlern der ambulanten Pauschalen zu bewirken, insbesondere bei der Implementierung der Pathologie. Wir werden per Newsletter informieren, sobald die tatsächlich ab 1.1.2026 gültigen Definitionen bekannt sind. Über fachspezifische Besonderheiten und Abrechnungsempfehlungen werden wir voraussichtlich im letzten Quartal wieder per Newsletter und allenfalls Workshops über die Regionalgesellschaften informieren.
Hinweis zur Versorgungsstudie
Die Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen mit den Kassen, Spitälern und den Bundes- und Kantonsämtern und, wenn es nötig wird, auch auf juristischer Ebene in allen standespolitischen Bereichen ist eine solide Datenbasis. Leider fehlt diese überall und die Auswirkungen kriegen wir mit Zulassungsbeschränkungen, Taxpunktkürzungen, nicht sachgerechten Tarifen und Fehlregulierungen im Praxisalltag schmerzhaft zu spüren.
Im tariftechnischen Bereich ist es wichtig, dass alle Ärzte die genauen Angaben mittels RoKo und MAS den kantonalen Ärztegesellschaften, der FMH und dem Bundesamt für Statistik zur Verfügung stellen.
Im Bereich der medizinischen Versorgung fehlen valide Daten und Bund und Kantone greifen auf die Daten des schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN) zu, welche keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgung ermöglichen. Um diese Lücke zu füllen und mit einer soliden Datenbasis für die Dermatologie kämpfen zu können, führt die SGDV zusammen mit der Hochschule St. Gallen aktuell eine Studie zur dermatologische Versorgungssituation in der Schweiz durch.
Umfrage zur Versorgungssituation in der Schweiz
Damit diese Daten benützt werden können, ist es notwendig, dass ALLE Dermatologinnen und Dermatologen, egal ob SGDV-Mitglied und egal ob aktuell gerade praktizierend, die von der SGDV verschickte Umfrage ausfüllen.
 Daher hier nochmals der dringende Aufruf: Beantworten Sie die Umfrage der Versorgungsstudie der SGDV unter folgendem Link: