Positionspapier zur Umsetzung des Zulassungsstopps mittels Höchstzahlen im Kanton Zürich
Die Umsetzung des nationalen Zulassungsstopps mittels Höchstzahlen im Kanton Zürich ist nicht zielführend.
Der Entwurf der kantonalen Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich im ambulanten Bereich (VHZA) wird sich rasch auf die Versorgung und die Versorgungsqualität auswirken – auch im dermatologischen Bereich. Die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) äussert sich in der Vernehmlassung kritisch.