Sicherstellung der histopathologischen Diagnostik, Leistungshöchstgrenze, Pauschalen
Parlamentsmitglieder können mit einer Interpellation vom Bundesrat Auskunft einholen und Fragen stellen. Mitte-Nationalrat Christian Lohr hat mit der Unterstützung der Politik-Kommission der SGDV ein wichtiges dermatologisches Anliegen in die Bundespolitik eingebracht: «Patientensicherheit im Kontext der ambulanten Pauschalen. Sicherstellung der histopathologischen Diagnostik».
Der Vorstoss betont die Wichtigkeit der histopathologischen Untersuchung für die medizinische Diagnostik und stellt dem Bundesrat kritische Fragen: Es geht darum, dass auch zukünftig die histopathologischen Untersuchungen nach medizinischen Indikatoren erfolgen und nicht durch ökonomische Faktoren beeinflusst werden.
Die Antworten des Bundesrates sind nicht zufriedenstellend. Gemäss Bundesrat sollen ab 1. Januar 2027 die Kosten von histopathologischen Untersuchungen über die ambulanten Pauschalen vergütet werden können. Eine separate Abrechnung der Pathologieleistungen sei nicht vorgesehen. Das wirft Fragen auf: Die Kosten einer histopathologischen Untersuchung können grob zwischen 100 bis 3'500 CHF pro Fall schwanken. Dies sachgerecht in eine Pauschale – mit einer Vergütung von 800 oder 1'100 CHF – zu implementieren, ist unmöglich. Damit eine Pauschale sinnvoll ist, braucht es vergleichbare Kosten.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat weiter fest, es stünden ja «Korrekturmechanismen» zur Verfügung: Die OAAT AG stelle den Tarifpartnern H+, FMH und Prio.Swiss ein entsprechendes Antragsverfahren zur Verfügung. Auch diese Aussage wirft Fragen auf. Denn: Auf den Fakt, dass das Einschliessen der histopathologischen Diagnostik weder sachgerecht noch praktikabel sei, haben wir obgenannte Gremien rechtzeitig und mehrfach über verschiedenste Kanäle und Antragsverfahren hingewiesen. Es ist nicht zielführend, wenn die oberste Instanz uns nun an jene verweist, die diese Fehlkonstruktion längst hätten korrigieren können.
Tatsächlich erweist sich die Zusammenarbeit mit der OAAT und ihren Partnerorganisationen als nicht einfach: Zahlreiche Einsprachen aus der Ärzteschaft wurden und werden bei der Erarbeitung nachweislich nicht berücksichtigt. Das macht die Tarifstruktur teilweise untauglich. Dies zeigt gerade auch die Integration der Histopathologie und anderer Laborleistungen in eine Pauschale: Damit werden medizinisch notwendige Massnahmen fälschlicherweise mit wirtschaftlichen Überlegungen verknüpft
Groteskerweise wird nun seitens Versichererverband Prio.Swiss darauf hingewiesen, die Dermatologinnen und Dermatologen würden unter dem TARDOC zu viel, statt wie beabsichtigt, weniger verdienen.
Diese Kritik fällt direkt auf Prio.Swiss selbst zurück: Die SGDV lieferte den für die Konzeption der Pauschalen zuständigen Gremien (u.a. Prio.Swiss) frühzeitig mit den nötigen Daten begründete Korrekturgesuche. Umso erstaunlicher ist es, dass nun Prio.Swiss, welche die Einführung und Genehmigung der betreffenden Pauschalen trotz dieser Warnungen mitgetragen und vorangetrieben hat, solche Vorwürfe gegenüber uns als Leistungserbringer erhebt.
Der Polit-Herbst beginnt gerade und mit ihm auch das Ringen um die Leistungs-Obergrenze, die Korrektur untauglicher Pauschalen und Tarifstrukturen – und schliesslich die Frage, wie wir Ärztinnen und Ärzte es schaffen, Tarife und Pauschalen fair und partnerschaftlich zu verhandeln..