Fortbildungsdiplom

Fortbildungsdiplom

Inhaber eines eidgenössischen oder BAG-anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind gemäss Art. 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades oder ihres Arbeitsorts zur Fortbildung und zum Erwerb eines Fortbildungsdiploms verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben (Fortbildungsordnung (FBO, Art. 9). Das Fortbildungsdiplom ist jeweils drei Jahre gültig.

Fortbildungsdiplom erneuern

Alle in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildungsaktivitäten dokumentieren und ihr Diplom alle drei Jahre erneuern. Seit 2017 ist der Antrag über das SIWF einzureichen (nicht bei der SGDV). Die Credits müssen auf der Forbildungsplattform des SIWF erfasst werden, das Diplom kann anschliessend direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Gut zu wissen: Die Fortbildungsdiplome werden automatisch im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch publiziert, was den individuellen Nachweis gegenüber Gesundheitsbehörden und Kostenträgern (Krankenkassen) erübrigt, denn diese können direkt überprüfen, ob die Fortbildungspflicht erfüllt ist.

Falls Sie kein myFMH-Login oder Probleme mit dem Login haben, wenden Sie sich an die myFMH-Helpline: 031 359 12 59 oder myfmh@fmh.ch

Nachzuweisende Credits

Jährlich sind

Für die Erneuerung des Diploms sind also alle drei Jahre 150 Credits nachzuweisen, wovon mindestens 75 Credits fachspezifische Kernfortbildung sein müssen.

Kontrollperiode

Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind 150 Credits nachzuweisen. Das Nachholen von Fortbildung im Folgejahr oder Übertragen auf eine nächste Fortbildungsperiode ist nicht gestattet. Wenn Sie z.B. die Fortbildungsperiode 2016 – 2018 auswählen, haben Sie die geleistete Fortbildung in den Jahren 2016 – 2018 erfasst und erhalten anschliessend ein Fortbildungsdiplom mit Gültigkeit 2019 – 2021.

Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz.

Nachweis der Fortbildung bei Teilzeitarbeit

Ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zu einer Reduktion der Fortbildungspflicht. Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt der ärztlichen Kompetenz, die auch bei Teilzeitarbeit vollständig gewährleistet sein muss.

Nachweis der Fortildung bei Abwesenheit (z.B. Auslandaufenthalt, Schwangerschaft)

Unterbrüche der ärztlichen Tätigkeit ab insgesamt vier Monaten innerhalb der dreijährigen Fortbildungsperiode bewirken eine anteilmässige Reduktion der geforderten Credits.

Die Reduktion muss auf der Fortbildungsplattform des SIWF beantragt werden (beim Diplomantrag in Schritt 3 «Reduktionsgründe»). Dies führt zu einer Reduktion der verlangten Credits und wird im System dann automatisch anteilmässig vorgenommen.

Welche Fortbildungen werden von der SGDV für das Fortbildungsdiplom anerkannt?

Folgende Veranstaltungen aus dem Ausland können für den Erhalt des Fortbildungsdiploms angerechnet werden:

Nicht angerechnet werden können Credits für

Kosten