Für die Erteilung des Fähigkeitsausweises „Radiotherapeutische Anwendungen in der Dermatologie“ wird eine Prüfung abgelegt. Für die Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Röntgenanwendungen im mittleren und hohen Dosisbereich wird gemäss «Strahlenschutzverordnung» (StSV) eine Weiterbildung vorausgesetzt.
Fachärzte in Dermatologie und Venerologie können mit dem Fähigkeitsausweis „Dermatologische Radiotherapie (SGDV)“ nachweisen, dass sie durch eine zusätzliche Weiter- und Fortbildung über vertiefte Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen.
Die SGDV ist zuständig für die Durchführung der Prüfung. Sie wird einmal jährlich alle 2 Jahre durchgeführt. Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidg. Arztdiplom oder einem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannten ausländischen Arztdiplom zum Facharztexamen zugelassen (Art. 23 WBO).
Die Prüfung ist für im Spital tätige und für frei praktizierende Dermatologen mit FMH-Titel. Die Prüfung gilt als Nachweis der Sachkunde und somit der Berechtigung radiotherapeutische Anwendungen durchzuführen (und allenfalls in der Praxis eine Anlage selber zu betreiben).
Strahlenschutz – was gilt?
Als Folge der Revision der Strahlenschutzverordnungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) von 2018 revidierte das SIWF die Vorgaben zur Weiter- und Fortbildung. Für Ärztinnen und Ärzte, die selber röntgen, gilt neu eine gemäss Strahlendosisbereich definierte Fortbildungspflicht von vier oder acht Credits alle fünf Jahre.
Für Zuweisende zu radiologischen Untersuchungen ist die Fortbildung quantitativ nicht definiert und wird in Eigenverantwortung umgesetzt. D.h. es besteht keine Fortbildungspflicht mit Credits.
Die revidierten Verordnungen zum Strahlenschutz haben in der Ärzteschaft zu Verunsicherung geführt. Im Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung SAEZ 2023;104(12):30–32) werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
An wen richtet sich die Prüfung?
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum FMH-Titel Dermatologie und Venerologie, im Rahmen der obligatorischen Kurse gemäss Weiterbildungsprogramm
- (Niedergelassene) Ärztinnen und Ärzte, die selber radiologische Behandlungen durchführen und die alle 5 Jahre das BAG-Examen nachweisen müssen (Regelung eingeführt per 2018)
- Alle, die eine angemessene klinische Ausbildung im Spital (wird im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt absolviert und gilt mit Erlangung des FMH-Titels als erfüllt) vorweisen können.
- Den vom BAG anerkannten Strahlenschutzkurs für den entsprechenden Anwendungsbereich absolviert haben.
- Alle, die den Fähigkeitsausweis Radiologie erwerben möchten
Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises
Die Voraussetzungen sind
- ein eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel in Dermatologie und Venerologie, und
- der Nachweis des absolvierten Strahlenschutzkurses und der erworbenen Kompetenzen
Kurse
Die von der SGDV durchgeführten Kurse finden im 2-Jahres-Turnus statt und werden alternierend von den Universitäts-Kliniken organisiert. Die Prüfung ist Bestandteil des Kurses „Physikalische Behandlungsmethoden„.
Datum
Freitag, 20. Juni 2025
Ort
Hotel Radisson Blu, Zürich Flughafen
Raum Bern 1 bis 3
Kosten
Beitragskategorie | Betrag |
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SGDV-Mitglied | CHF 300.00 |
Nicht SGDV-Mitglied | CHF 500.00 |
Anmeldung
Annullationsbedingungen
Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor der Durchführung wird die Anmeldegebühr abzüglich CHF 50 Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bei Stornierungen bis 20 Tage vor der Durchführung werden 50 % der Anmeldegebühr zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die gesamte Anmeldegebühr zu entrichten.